Nachschlagewerk
Glossar der Altersvorsorge
Zentrale Begriffe rund um die drei Säulen der Altersvorsorge, kurz und ohne Fachjargon erklärt. Nutzen Sie die Suche, um schnell einen bestimmten Begriff zu finden.
- Basisrente (Rürup-Rente)
- Eine private Vorsorgeform mit steuerlicher Förderung in der Ansparphase, die vor allem für Selbstständige und Gutverdiener konzipiert wurde. Auszahlungen erfolgen lebenslang als Rente, eine Kapitalauszahlung ist bei dieser Form grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Deckungslücke
- Die Differenz zwischen dem im Ruhestand gewünschten Einkommen und den zu erwartenden Leistungen aus gesetzlicher Rente. Sie ist individuell verschieden und wird häufig als Ausgangspunkt für ergänzende Vorsorgeüberlegungen genutzt.
- Durchführungswege (bAV)
- Die gesetzlich vorgesehenen Organisationsformen der betrieblichen Altersvorsorge, unter anderem Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Sie unterscheiden sich in steuerlicher Behandlung und Trägerschaft.
- Entgeltumwandlung
- Die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben hierauf einen gesetzlichen Anspruch, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Arbeitgeber und gewähltem Durchführungsweg.
- ETF-Sparplan
- Ein regelmäßiger, meist monatlicher Investitionsplan in börsengehandelte Indexfonds. Wird häufig als Baustein der privaten Vorsorge genutzt, ist jedoch mit Marktrisiken verbunden und keine garantierte Rentenleistung.
- Freibetrag (bAV)
- Ein Betrag, bis zu dem Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge bei gesetzlich Krankenversicherten von der vollen Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgenommen sein können. Die genaue Höhe wird regelmäßig angepasst.
- Garantiezins
- Der von Versicherern für bestimmte Vertragsbestandteile zugesagte Mindestzins bei klassischen Rentenversicherungen. Er gilt nur für den garantierten Teil des Vertrags und wird für neu abgeschlossene Verträge regelmäßig neu festgelegt.
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Die erste Säule der Alterssicherung in Deutschland, organisiert als umlagefinanziertes Pflichtsystem für die meisten Arbeitnehmer. Die Höhe der späteren Rente hängt von den während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkten ab.
- Nachgelagerte Besteuerung
- Ein Prinzip, bei dem Beiträge in der Einzahlungsphase steuerlich begünstigt oder unbelastet bleiben, während die späteren Rentenleistungen im Ruhestand versteuert werden. Es betrifft unter anderem die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge.
- Rentenniveau
- Ein Bezugswert, der das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen beschreibt. Er dient politischen Debatten als Orientierungsgröße, sagt allein aber wenig über die individuelle Rentenhöhe einer einzelnen Person aus.
- Rentenpunkte (Entgeltpunkte)
- Die Recheneinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Rentenpunkt entsteht, wenn das eigene Jahreseinkommen genau dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten entspricht. Die Summe aller Punkte über das Erwerbsleben bestimmt maßgeblich die spätere Rentenhöhe.
- Unverfallbarkeit
- Der Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch aus der betrieblichen Altersvorsorge auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleibt. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst.
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